C a s a - A s t r o n o m i a

M i e t v e r t r a g s  -  B e d i n g u n g e n  -  Stand:  20.10.2010  -

1.   M i e t v e r t r a g

Die Buchung des Ferienhauses o. eines Appartements muss schriftlich erfolgen ( per E-Mail - aber bitte nicht als "Dateianhang" ).
Der Mietvertrag kommt bei schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter zustande.

2.   Z a h l u n g

Eine Anzahlung von ca. 15 %, mindestens 75,- €  sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Buchungs-Bestätigung auf
unser Bankkonto zu zahlen, sonst kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Der Restbetrag sollte spätestens 14 Tage vor
Reisebeginn dem Konto des Vermieters gutgeschrieben sein. 

Unseren neuen Gästen, die uns noch nicht kennen, bieten wir zusätzlich folgendes an: 
bei einer ca. 20 %-igen Anzahlung kann der Restbetrag auch hier bei uns bei Ankunft in bar bezahlt werden
( Schecks und Kreditkarten können wir leider nicht akzeptieren).

Die genauen Zahlungs-Modalitäten werden den Gästen mit der Buchungs-Bestätigung mitgeteilt.
Die Zahlung des gesamten Mietpreises ist immer im voraus, d.h. spätestens bei Mietbeginn, fällig sonst besteht für den Mieter
kein Anspruch auf Bereitstellung des Hauses oder Appartements.

3.   R ü c k t r i t t 

a) Der Mieter kann jederzeit schriftlich vom Mietvertrag zurücktreten.
 b) Die dadurch verursachte Entschädigung (Stornogebühr) beträgt:        

 bis  4  Monate vor gebuchtem Termin :                                  75,-  €
                120  -  90   Tage  vorher :                                      Anzahlung
                                                                    ( höchstens jedoch 150,-  € )
                  89  -  29   Tage  vorher :                              volle Anzahlung
                  28  -  14   Tage  vorher :            50 % des Gesamtbetrages
                  13  -    6   Tage  vorher :            80 % des Gesamtbetrages
                    5   -   0   Tage  vorher :          100 % des Gesamtbetrages

c) Ein Ersatzmieter ist dem Vermieter unverzüglich, möglichst schriftlich mitzuteilen.
Dieser tritt in die Rechte u. Pflichten des Mietvertrages ein.
Wenn ein Ersatzmieter gestellt wird, fallen keine Stornogebühren an.

4.   M i e t w a g e n r e s e r v i e r u n g

Wir übernehmen gerne die Reservierung eines Mietwagens bei einer örtlichen Mietwagenfirma,
haften aber nicht für die Leistungs-Erbringung des Auto-Vermieters.

    Wir empfehlen eine Reiserücktritts-Versicherung 
  z.B. unter :

www.erv.de                                              ( Europäische Reise Versicherung )
www.reiseruecktrittsversicherung.net     ( Würzburger Versicherungs-AG )
             www.elvia.de                                                    (Elvia-Reiseversicherung )                   

    

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